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Historisches Landgericht aus dem 13. Jh.

Das Gericht Müsinen ist ein sehr altes Gericht, dessen Anfänge sich in grauer Vorzeit verlieren. Die Fridolinssage, die einen historischen Hintergrund hat, berichtet über einen Erbschaftsprozess im Jahre 531 und liefert so den Nachweis, dass dieses Gericht schon zur Zeit König Chlodwigs des Zweiten bestand. Aus diesen Urzeiten ist nur bekannt, dass das Verfahren mündlich war und keine Fürsprecher zugelassen wurden. Die Parteien trugen ihre Rechtssache vor, vom Landrichter und den beisitzenden Urteilssprechern (Landammänner) wurde dann entschieden.

Die älteste Urkunde dieses Gerichtes stammt aus dem Jahre 808 und handelt vom Eigentumsstreit eines gewissen Hrothelm. Eine Rechtssache, die die Bedeutung des Gerichtes in alter Zeit zeigt, lag im Jahre 920 zur Verhandlung vor: König Konrad der Erste hatte einen Rechtsstreit zwischen Bischof Waldo dem Ersten zu Chur und dem Gotteshaus St.Gallen um die Abtei Pfäffers und den Hof zu Bussnag zu Gunsten Waldos entschieden. Aus dem 9. Jahrhundert gibt es zwei Dutzend Urkunden. Dann versiegen die Quellen durch vier Jahrhunderte fast vollständig. Das alte Gaugericht hatte einen weiten Sprengel zu betreuen: vom Arlberg bis zum Bodensee, vom Septinerpass, Walensee, bis weit in die Schweizer Berge hinein. Seit 967 führten die Grafen von Montfort-Feldkirch den Vorsitz. Im 13. Jahrhundert wurde das Gaugericht in ein Landgericht um­gewandelt. Der erste namentlich genannte Landammann hieß Rudolf von Tuvirs (Rudolf von Tufer 1270). Im Jahre 1319 hatten die Grafen von Feldkirch durch Teilung entlang der Frutz zwei Grafschaften geschaffen – jeder mit einem eigenen Gericht. Nun wurde abwechselnd in Rankweil und in Sulz zu Gerichte gesessen, daher der Name »Doppelgericht Rankweil-Sulz«.

1375 wurde das Landgericht österreichisch und 1465, als sich die Züge der Appenzeller immer weiter ausdehnten, »umb merer Sicherhait willen« nach Rankweil verlegt.
Offiziell verzichtete Österreich erst 1648 im Westfälischen Frieden auf die Gerichtsbarkeit des Landgerichtes auf Schweizer Gebiet. Im Frieden von Preßburg (1805) wurden Tirol und Vorarlberg an das Königreich Bayern zugeschlagen – und der uralte Gerichtsstand nach über 1000 Jahren aufgehoben.